Viele Fragen um den geänderten Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Schwentinental und um die Ernennung des Vertreters der Gesellschaft.

Gemeinsame Anfrage von WIR und KGK vom 22. Oktober 2020:

1. Eines der vorgebrachten Bedenken der Fraktionen von damals Bündnis 90/Die Grünen und der WIR in der Sitzung vom 13. Februar 2020 war, ob bei der Ernennung des Vertreters der Gesellschaft die Vorgaben des Paritätsgesetzes hätten Anwendung finden müssen. Auf schriftliche Nachfrage haben sowohl die Kommunalaufsicht des Landes, als auch das Referat „Gleichstellung der Geschlechter“ im Innenministerium diese Bedenken bestätigt. Anders als wenn der Bürgermeister kraft seines Amtes Vertreter der Gesellschaft gewesen wäre, muss im Falle der Ernennung eines/r Gemeindevertreters/Gemeindevertreterin das Paritätsgesetz entsprechend § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz berücksichtigt werden. Die Ernennung des Stadtvertreters Volker Sindt zum Vertreter der Gesellschaft ist somit offenbar nicht rechtskonform erfolgt.

Fragen:
•Wir bitten hierzu um eine Stellungnahme des Vertreters der Gesellschaft und des Aufsichtsrates.
•Wir fragen darüber hinaus, wie unter diesem Gesichtspunkt das weitere Vorgehen geplant ist und ob die nicht rechtskonforme Ernennung Auswirkungen auf die Gültigkeit von Beschlüssen hat.

2. Auf Nachfrage der Fraktionen von damals Bündnis90/Die Grünen und der WIR, sowie unabhängig davon in einer ausführlichen Stellungnahme haben die Kommunalaufsichten des Kreises und des Landes erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich des am 13. Februar beschlossenen Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke geäußert und entsprechende Änderungen des Vertrages bis zum Jahresende 2020 eingefordert.

Frage:
•Schließen sich der Aufsichtsrat und der Vertreter der Gesellschaft dieser Meinung an, oder vertreten sie die Ansicht, der Gesellschaftsvertrag bedürfe keiner weitergehenden Korrekturen?

3. Nach Auskunft des jetzigen Bürgermeisters Haß u.a. in der Stadtvertretung vom 3.9.20 sollten zur Klärung der Bedenken der Kommunalaufsicht Gespräche zwischen der Kommunalaufsicht und dem in Sachen Gesellschaftsvertrag seitens der Stadtwerke zuständigen Rechtsanwalt geführt werden.

Frage:
•Wie weit sind diese Gespräche inzwischen gediehen?

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