Vorgärten aus geschlossenen, teils farbigen Kies- oder Schotterflächen, garniert mit einzelnen Kleinsträuchern, Blumenschalen oder Steinfiguren, darunter Kunststoff-Vliese oder Folien – immer häufiger sind Gärten dieser Art in deutschen Städten und Dörfern zu finden. Bau- und Gartenmärkte haben den Trend erkannt und bieten eine große Auswahl an Kies- und Schottermaterial an. Zulässig ist dies aber in den meisten Fällen nicht.
Über die Gestaltung der nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken gibt es rechts-verbindliche Bestimmungen in fast allen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer. So heißt es in § 8 der LBO von Schleswig-Holstein:
„Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind (…..) zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.“
Das heißt: Das Anlegen von Kies- oder Schottergärten ist in der Regel schon jetzt rechtswidrig.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind diese Regelungen aber nicht bekannt, die Landesbauordnung ist teils zu abstrakt. So lange sich solche Vorschriften nicht in örtlichen Regelungen und Bauvorschriften wiederfinden, muss man davon ausgehen, dass es auch weiterhin immer wieder Bürgerinnen und Bürger gibt, die ohne es zu wissen, gegen die Vorschriften der LBO verstoßen. Um diesen Missstand aufzuheben und dem ökologisch wichtigen Anliegen, Gärten naturnah und lebensraumspendend anzulegen, Nachdruck zu verleihen, haben wir zur nächsten Sitzung des Bauausschusses beantrag, entsprechende Regelungen in künftige Bebauungspläne aufzunehmen. Zudem soll die Stadt Schwentinental beauftragt werden, ihre Einwohnerinnen und Einwohner, und im speziellen die neu zugezogenen, künftig und regelmäßig zu diesem Thema zu informieren und auf geltendes Recht hinzuweisen.
Tipps zur natur- und lebensfreundlichen Gartengestaltung bieten beispielsweise die in Schwentinental aktiven Ortsverbände des BUND und/oder NABU (Ortsgruppe Preetz-Probstei). Einen Flyer des BUND SH zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.bund-sh.de/fileadmin/sh/Materialien/Flyer/2019-11-Flyer-Schottergarten_web.pdf
Der entsprechende Antrag dazu wird am 25. Januar 2021 in der Sitzung des Bauausschusses öffentlich verhandelt. Den Antragstext finden Sie unter: https://gruene-schwentinental.com/antraege/